Transport mit Trockeneis

Seit dem 01.07.2013 gelten einige Änderungen/Anpassungen im ADR 2013 hinsichtlich des Transports mit Trockeneis, das als Kühl- oder Konditionierungsmittel verwendet wird.

1) Die Fahrzeuge müssen ventiliert werden.

2) An jedem Zugangspunkt/jeder Tür muss ein Warnungshinweis in Form eines Aufklebers oder einer Magnettafel angebracht sein. (Mindestgröße 28 x 25 x 15 cm.)

Text: „Trockeneis als Kühlmittel"

Verpackungsbedingungen

Verpackungsbedingungen

Sämtliche Verpackungen müssen mit Aufklebern mit dem Schriftzug: „Trockeneis als Kühlmittel" oder „Kohlenstoffdioxid, fest, als Kühl-/Konditionierungsmittel" versehen sein. Dies in der Landessprache des Absenders sowie in ADR-Sprache. Die Angabe der UN-Nummer ist nicht zwingend erforderlich.

Dokumentation

Dokumentation

Die Angaben in der Dokumentation müssen sowohl in der Landessprache des Absenders als auch in ADR-Sprache vorliegen.

„UN 1845 Kohlenstoffdioxid fest, als Kühlmittel"

„UN 1845 carbon dioxide, as coolant"

Hierbei ist die Angabe der UN-Nummer erforderlich

(sh. Foto/Abbildung rechts.)

Adresse

Nieuwemeerdijk 369

1171NW Badhoevedorp

Niederlande

Telefon
Tel:
+31(0)6-14238778
Fax: